Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen


Durch Öffnen der versiegelten Diskettenpackung werden die jeweiligen Lizenzvereinbarung des Herstellers anerkannt. Die Rückgabe oder Tausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

9. Mängelrügen, Gewährleistung
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf die vertragliche Beschaffenheit zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche wegen solcher offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Besteller die Rüge der offen zu Tage tretenden Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich vornimmt. Für die Fristberechnung ist der Zeitraum der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
Bei Geschäften mit Kaufleuten wird ausdrücklich auf die Regelung der §§377,378 HGB hingewiesen.
Die Prüfung der gerügten Mängel durch uns bedeutet keinen Verzicht auf die Zurückweisung einer verspäteten Rüge.
Der Besteller verliert seinen Gewährleistungsanspruch, wenn Betriebs- und Wartungs- anweisungen nicht befolgt, Änderungen an den gelieferten Waren vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich von uns zunächst nur Nachbesserung verlangen. Wir sind berechtigt statt der Nachbesserung eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
Voraussetzung für die von uns zu erbringenden Gewährleistung ist die Übersendung der ordnungsgemäß (nach Möglichkeit original) verpackten schadhaften Ware mit einer ausführlichen Fehlerbeschreibung. Nach unser Wahl kann die Gewährleistung auch durch Service-Techniker am Lieferort durchgeführt werden. Sollen die Gewährleistungsarbeiten nach Verlangen des Bestellers nicht am Lieferort durchgeführt werden, so kann diesem Verlangen entsprochen werden, wenn die hierdurch entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten etc.) vom Besteller gezahlt werden.
Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird, fehlschlägt oder wir die Ersatzlieferung verweigern oder nicht in angemessener Frist erbringen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch steht dem Besteller nur im Rahmen der Ziffer 10 zu.
Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Übergabe der Ware.

10. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind für den Fall der leichten Fahrlässigkeit auf die Höhe des Gesamtbetrages des abgeschlossenen Vertrages beschränkt.
Ist der Besteller Kaufmann, so wird unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Waren unsere Vorlieferanten, die von uns verarbeitet wurden. Wir sind bereit evtl. Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an aufgezeichneten Datenbeständen des Bestellers.
Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine vollständige Fehlerfreiheit von Computerprogrammen nicht zugesichert werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die vom Besteller getroffene Auswahl von Progammen seinen Anforderungen entspricht und die Programme zusammenarbeiten. Von uns für den Besteller hergestellte Programme müssen vor dem endgültigen Einsatz ausführlich vom Besteller getestet werden.

11. Schadenersatz
Für den Fall, daß der Besteller vom Vertrag zurücktritt, die Abnahme verweigert, ausdrücklich erklärt nicht abnehmen zu wollen, auf unser Lieferangebot stillschweigt oder mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung im Rückstand ist, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir 25 % des Verkaufspreises ohne Abzug fordern. 100 % des Verkaufspreises können wir fordern, wenn sich die bestellte Ware (auch bei unserem Vorlieferanten) bereits in der Fertigung befindet und es sich um Sonderanfertigungen handelt. Der Besteller hat die Möglichkeit nachzuweisen, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten bei Nachweis auch einen höheren Schaden zu fordern.

12. Datenspeicherung
Soweit es geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig ist, werden die Daten des Bestellers EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.

13. Gerichtsstand etc.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person ist Hamburg.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Anwendung des internationalen Kaufrechtsgesetzes ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Teile der Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit.